Use & Access Committee (UAC)

von der Verfügbarkeit zum Votum

Was ist ein Use & Access Committee (UAC)?

Das Use & Access Committee (UAC) ist keine Organisationseinheit innerhalb des UMG-MeDIC, sondern ein Gremium, das sich angelehnt an die Empfehlungen der MII aus der Leitung des MeDIC sowie aus Angehörigen unterschiedlicher UMG-Einrichtungen und Beauftragten zusammensetzt. Die Mitglieder des UAC werden vom Vorstand der UMG benannt und verpflichten sich durch Abschluss einer Vereinbarung zur Geheimhaltung. Das UAC begutachtet die eingegangenen Nutzungsanträge nach organisatorischen (Machbarkeit), (datenschutz-) rechtlichen und wissenschaftlichen Aspekten und diskutiert über deren Durchführbarkeit. Das UAC entscheidet letztverantwortlich über die Bereitstellung von Daten der UMG. Zu diesem Zweck gibt das UAC anschließend ein Votum (Genehmigung/Ablehnung) bzgl. des Nutzungsantrags ab. Das UAC hat eine eigene Geschäftsordnung.

Entscheidungsprozess

Aufgabe des UAC ist die Entscheidung über die Freigabe von Versorgungsdaten des UMG-MeDIC zur Verwendung für:

  • verteilte Auswertungsabfragen, bei denen keinerlei personenbezogene Daten des UMG den Standort der Universitätsmedizin Göttingen verlassen,
  • Forschungsprojekte, die eine Zusammenführung von Datenbeständen verschiedener Standorte/Institutionen vorsehen (unbenommen des Votums des UAC ist für die datenschutzgerechte Herausgabe von Patienten*innen-Daten immer auch entweder ein gesetzlicher Tatbestand oder aber die informierte, schriftliche Einwilligung der betroffenen Patient*innen erforderlich),
  • Forschungsprojekte, die lediglich Daten des UMG-MeDIC benötigen.

Das UAC wird tätig, sobald die Transferstelle des UMG-MeDIC den Datennutzungsantrag (einschließlich aller notwendigen Unterlagen, wie z.B. Studienprotokoll, Ethikvotum, Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten) mit der Bitte um ein Votum an die Mitglieder des UAC weiterleitet. Dies erfolgt in elektronischer Form. Das UAC prüft den Antrag hinsichtlich folgender beispielhafter Kriterien:

Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards/Richtlinien, Plausibilität bezüglich der beantragten Daten mit den geplanten Analysen, Überschneidung zwischen dem vorliegenden Antrag mit anderen Projekten im Rahmen der UMG Sammlung, Relevanz des Vorhabens und wissenschaftlichem Outcome, Einhaltung des Nutzungsrahmens entsprechend der Einwilligung der Patient*innen bzw. Proband*innen.

Nach Prüfung erteilt das UAC ein Votum zur Datenfreigabe. Die Begutachtung des UAC erfolgt i.d.R. innerhalb von 2 Wochen. Die Beschlussfassung ist erfolgt, wenn alle 4 stimmberechtigten Mitglieder das Votum an die Transferstelle übermittelt haben.

Mitglieder und Geschäftsordnung

Mitglieder

Das UAC besteht aus vier stimmberechtigten und weiteren beratenden Mitgliedern, welche fakultativ hinzugezogen werden können. Weiterhin können externe Wissenschaftler*innen und Expert*innen als nicht ständige Mitglieder in Beratungsfunktion hinzugezogen werden.

Die Mitglieder des UAC sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und Weisungen nicht unterworfen.

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